Lüftungskonzept

Luftmengenmessung

Was ist ein Lüftungskonzept?

Ein Lüftungskonzept gibt die technischen Möglichkeiten vor, belastete Innenraumluft abzutransportieren und durch Frischluft zu ersetzen. Es ist dabei sicherzustellen, dass je nach Nutzung des Raumes der hygienische Luftwechsel durch Fensterlüftung oder durch eine mechanische Lüftung gewährleistet wird.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Raumklima (Temperatur, Luftfeuchte, Schadstoffe) gelegt. Die Anforderung des Mindestluftwechsels richtet sich nach der Raumnutzung, der Aufenthaltsdauer und der darin getätigten Arbeit.

Für die lufttechnischen Maßnahmen wenden Sie sich an Ihren HKLS-Planer. Sollten Sie keinen kennen, informieren wir Sie gerne.

 

Wann ist ein Lüftungskonzept zu erstellen?

Die DIN 1946-6 verlangt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für Letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden.

Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig.

 

Welche Lüftungsstufen gibt es?

  • Lüftung zum Feuchteschutz: Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung: Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
  • Nennlüftung: Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
  • Intensivlüftung: Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise zu aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

 

Wir bieten:

  • Berechnung der notwendigen Luftmengen für den Bautenschutz und die individuelle, persönliche Nutzung.
  • Nachmessung der Luftmengen bei Inbetriebnahme oder im laufenden Betrieb der Lüftungsanlagen
  • Maßgeschneiderte Lüftungskonzepte: Der HKLS-Planer dimensioniert und plant dazu die geeignete Abluftanlage mit Nachströmöffnungen oder eine Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft oder mit Wärmerückgewinnung.