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Energieausweisadmin2025-04-18T09:50:49+02:00

Energieausweis

Mit dem Energieausweis lassen sich die Energiegewinne und –verluste eines Gebäudes unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte (z.B. Klimadaten des Standortes, Bauteile, …) berechnen. Ein Energieausweis ist, sowohl bei Neubauten als auch Sanierungen, ein wichtiges Planungsinstrument. Er ist für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude wie Schulen, Betriebsgebäude, Hotels etc. zu erstellen.

Ein gültiger Energieausweis gemäß des Energieausweis-Vorlagegesetzes (EAVG 2006) ist vorzulegen bei:

  • Neubauten
  • Auf- und Zubauten ab 50 m²
  • Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung konditionierter Gebäude
  • Bei Ansuchen bestimmter Landesförderungen
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