Am 9. Jänner 2018 startet die Ökostrom Tarifförderung
Diese Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt und gilt für Anlagen auf Gebäuden von 5 bis 200 kWp. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Diese sind nach Vertragsabschluss für 13 Jahre gültig.
Tarife für 2018 sind nun veröffentlicht:
Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018 ……………………… 7,91 Cent/kWh
- Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 ……………………… 7,67 Cent/kWh
Mehr Informationen zur Novelle des ÖSG 2012 sowie zu den Tarifförderungen finden Sie hier!