Rückbaukundige Person gemäß ÖNORM B3151:
Ab sofort können wir, vom Ingenieurbüro Zauner, auch vor Abriss von Objekten die Leistungen als Rückbaukundige Person gemäß ÖNORM B3151 in Verbindung mit der neuen Recycling Baustoffverordnung anbieten.
Die Leistungen umfassen die Objektbeschreibung, eine orientierende Schad- u. Störstofferkundung oder auch ein Rückbaukonzept mit der Freigabebestätigung für den maschinellen Rückbau.