Sie als Privatperson für ihr eigenes Einfamilienhaus, das nur sie bewohnen benötigen keinen Energieausweis. Sollten sie jedoch ihre Immobilie (wie Häuser, Wohnungen aber auch Geschäftsflächen) neu in Bestand geben also vermieten, verpachten oder verkaufen wollen benötigen sie sehr wohl einen Energieausweis.
Wie überall gibt es auch da Ausnahmen. Für Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50qm, bei unbeheizten Objekten (nur frostfrei gehalten), provisorischen Gebäuden (max Nutzungsdauer von 2 Jahren) sowie Wohngebäuden die nur in einem begrenzten Zeitraum genutzt werden (zB Ferienhäuser, Badehütten) benötigen sie wiederum keinen.
Sollten sie jedoch um eine Landes- oder Bundesförderung (Wohnbauförderung, Thermische Sanierung, ….) ansuchen wird immer ein Energieausweis gefordert. In diesem Fall benötigen sie einen Planungs-, Sanierungs- oder Bestandsenergieausweis. Je nachdem was sie mit ihrer Immobilie vorhaben.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Vorzeigepflicht immer den Verkäufer, Verpächter oder Vermieter betrifft. Sollten sie hier ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen ihnen Verwaltungsstrafen.
Wenn sie in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus wohnen, sollte ihrer Hausverwaltung immer ein aktueller und noch gültiger Energieausweis vorliegen. Diese Nachweispflicht übernimmt im Normalfall automatisch ihre Hausverwaltung. Der gültige Energieausweis kann von ihnen als Eigentümer dann jederzeit angefordert werden.