Denken auch Sie über eine Sanierung nach? – Teil 4

Rückbau

Rückbaukundige Person:

Unter dem Wort Rückbau werden Umbau, Renovierung, Sanierung, Reparatur, Abbrucharbeiten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, sofern Baurestmassen anfallen, verstanden.

Außerdem ist es das Ziel eines sogenannten Rückbaus, die anfallenden Materialien weitgehend einer Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. dem Recycling zuzuführen. Daher wird eine Trennung der anfallenden Materialien unter Berücksichtigung der Schadstoffgehalte angestrebt. Damit soll eine mögliche Vermischung und Verunreinigung der anfallenden Materialien minimiert und ein Entweichen von Schadstoffen verhindert werden. Die möglichst sortenreine Trennung steht also an oberster Stelle.

Grundlegend ist die ÖNORM B3151 zur Umsetzung dieser Vorgaben heranzuziehen. Die Baustoff Recyclingverordnung sieht nämlich eine Schad- und Störstofferkundung mit anschließendem Rückbau nach ÖNORM B3151, vor Abriss eines Gebäudes, vor. Was viele nicht wissen, der Objektbesitzer/-in ist verpflichtet und der/die Verantwortliche dafür, dass der Rückbau ordnungsgemäß durchgeführt wird. Er/Sie muss daher auch sicherstellen, dass die richtigen Firmen beauftragt werden, die die erforderlichen Befugnisse besitzen.

Eine umfassende Schadstofferkundung von Gebäuden vor Abbruch gemäß ONR 192130 ist bei Bauvorhaben wo mehr als 100 Tonnen Bau- und Abbruchabfälle anfallen oder/und ein gesamter Brutto-Rauminhalt (des Abbruches) von 3500m³ überschritten wird, verpflichtend.

Schadstoffe sind beispielsweise: künstliche Mineralfasern, mineralölhaltige Bauteile, (H)FCKW-haltige Dämmstoffe oder Bauteile, Schlacken, Brand- oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen, Isolierungen mit PCB, PAK-haltige Materialien, asbesthaltige Materialien,…

Zu den Störstoffen zählen u.a.: Fußbodenaufbauten, nicht-mineralische Boden- oder Wandbeläge, abgehängte Decken, Glas, lose verbaute Mineralwolle, Dämmstoffe, Türen und Fenster, Trittschalldämmung,…

Um einen ordnungsgemäßen Rückbau gewährleisten zu können, bedarf es einer rückbaukundigen Person. Diese Person besitzt eine technische oder chemische Ausbildung und Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall, Bauchemie sowie Abfallrecht.

Eine rückbaukundige Person unterstützt sie mit folgenden Tätigkeiten:

  • Schad- und Störstofferkundung vor dem Abbruch.
  • Erstellung eines Rückbaukonzepts, also eine strukturierte, schriftliche Dokumentation der geplanten Maßnahmen.
  • Schriftliche Rückbaudokumentation

Wir vom IB-Zauner können Ihnen die Leistung einer Rückbaukundigen Person anbieten – unser Kollege HBM JosefHaberl ist hierfür bestens ausgebildet.