Schall in der Bauphysik

Schalldämmung

Schall kann sich in Gebäuden, je nach Schalldämmwirkung der Bauteile, ungehindert ausbreiten. In der Bauakustik unterscheidet man hierbei zwischen Luftschall und Körperschall bzw. Trittschall.

Durch Schwingungen der Luftmoleküle entsteht der sogenannte Luftschall z.B. beim sprechen. Entstehen Schwingungen in Bauteilen, so kann sich der Körperschall ausbreiten z.B. beim Klopfen an eine Türe. Diese Art von Schall wird aber ebenfalls als Luftschall abgestrahlt wodurch oft in entfernteren Bereichen ein Geräusch des Körperschalls wahrgenommen wird. Handelt es sich dabei um Gehgeräusche, so spricht man auch vom Trittschall. Sowohl bauakustische als auch raumakustische Eigenschaften sind nämlich wichtige Faktoren, die die Qualität von Gebäuden beeinflussen. Für beide Eigenschaften gibt es Dezibel (dB) Werte, die nicht überschritten werden sollten, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Mindestanforderungen

Die Schallschutz Mindestanforderungen werden durch Normen und Richtlinien (z.B. in Österreich OIB RL-5, ÖNORM B 8115, ÖNORM EN 12354) vorgegeben. Diese beschreiben alle Maßnahmen, die den Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen (z.B. Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer,…) begrenzt. Um diese Vorgaben einzuhalten, ist in der Regel eine Schallschutzplanung, vor Beginn der baulichen Maßnahmen, notwendig. An dieser Stelle muss jedoch erläutert werden, dass das Schallempfinden subjektiv ist und diese Normen nicht jeden gleichermaßen zufriedenstellen können. Es können daher, je nach eigenem Wunsch und Empfinden, zusätzliche raum- und bauakustische Maßnahmen getroffen werden um den Schallschutz zu erhöhen.

Raum- vs. Bauakustik

Achtung, Raum- und Bauakustik werden oft miteinander verwechselt, aber wie unterscheiden sie sich nun voneinander?

Raumakustik beschreibt vorwiegend die akustischen Qualitäten (optimierte Nachhallzeit) für die jeweilige Nutzung von Räumen. Die Schallquelle befindet sich innerhalb desselben Raumes, wobei die Nachhallzeit gemessen wird.

Die Bauakustik hingegen, beschäftigt sich näher mit der Schallausbreitung zwischen zwei Räumen bzw. dem Schutz vor Außenlärm (Schallquelle befindet sich außerhalb), diese wird als Schalldämm-Maß in dB angegeben. Ziel ist ein „ausreichender Schutz von Aufenthalts- und Nebenräumen vor Schallimmissionen von außen und aus andere Nutzungseinheiten desselben Gebäudes sowie aus angrenzenden Gebäuden“ – OIB Richtlinie 5.

Aus bauakustischer Sicht stehen hier Trennbauteile wie Böden und Wände im Vordergrund. Je nach Material und Beschaffenheit, weisen diese ein unterschiedliches Schall-Dämm-Maß auf. Damit kann die Schallausbreitung minimiert werden.

Bauakustik ist auch der Bereich, mit dem wir vom Ingenieurbüro Zauner uns näher beschäftigen. Durch unsere bauakustische Beratung und Planung (rechnerische Schallschutzplanung) stellen wir sowohl die Einhaltung der Normen als auch Ihrer individuellen Schallschutzziele sicher. Durch bauakustische Schallmessungen können wir auch die Einhaltung der Schallschutzanforderungen in Gebäuden prüfen. Dadurch können wir Ihnen eine Qualitätssicherung beim Luftsschallschutz (Bauteile, Fenster, Türen, Fassaden) und Trittschallschutz bieten.