Wohnbauförderung – Neu ab 2019!

Sanierungsplanung

Ab 2019 gibt es neue Regelungen zur Wohnbauförderung in Salzburg.

Die Maximale Fördersumme, die ab 2019 erhalten werden kann, beträgt 26.000€. Diese Summe der Grundförderung setzt sich wie folgt zusammen: Familiengröße, plus Zuschläge für die Verwendung nachwachsender Bau- und Dämmstoffe, einer energieeffizienten Bauweise sowie für barrierefreies bauen. Zusätzlich bekommt man für kleinere Grundstücksflächen (bis zu 550 m²) eine höhere Förderung, da es Abschläge bei größeren Grundstücken gibt. Ab 750 m² Grundfläche, beim Bau von Häusern, gibt es keine Förderung mehr.
Eine weitere Änderung ist die Möglichkeit des Baubeginns, ohne dass der Förderantrag entschieden ist. Innerhalb von sechs Monaten ab der Meldung des Baubeginns, muss der Antrag jedoch unbedingt eingereicht werden.

Ein Punkt der bisher oft kritisiert wurde wird nun abgeschafft, und zwar das „first come – first serve“ Prinzip. Ab diesem Jahr werden die Förderanträge nach sozialen Kriterien und sparsamen Bodenverbrauch gereiht, wodurch sich die Förderchancen für Menschen mit geringerem Einkommen erhöhen sollen. Es wird in diesem Jahr zudem drei Perioden für die Förderantragstellung geben. Bis 28.2., bis 30.6. und bis 31.10.

Durch diese Änderungen werden vom Land mehr Förderanträge erwartet, ebenso sollen auch mehr Antragsteller eine Chance auf Fördergelder bekommen.

Alle Details zur Wohnbauförderung 2019 finden Sie hier.

Wenn Sie vorab kalkulieren wollen, wie viel Wohnbauförderung Sie erhalten könnten, nutzen sie den Förderrechner, zur Verfügung gestellt vom Land Salzburg.