Errichtungs- und Sanierungsförderung

Land Salzburg

Bei der Errichtungsförderung vom Land Salzburg gibt es ein paar wichtige Details zu beachten.

Ein Förderantrag kann erst nach der Erstellung eines Planungsenergieausweises eingereicht werden, dieser muss bereits geprüft sein. Für die Antragstellung wird die ZEUS Nummer des Energieausweises benötigt. Wir vom Ingenieurbüro Zauner übernehmen gerne die Erstellung Ihres Planungsenergieausweises. Weiter muss natürlich bereits eine rechtskräftige Baubewilligung vorhanden sein. Zudem ist anzumerken, dass es in diesem Jahr 3 Zeiträume für die Einreichung gibt. Der nächste und zweite Zeitraum für die Einreichung eines Förderantrages zur Errichtung ist von Donnerstag 2. Mai bis Sonntag, 30. Juni 2019. Der Antrag zur Errichtungsförderung kann bis maximal 6 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden. Weitere Details und Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie nicht geplant haben, ein Haus zu bauen aber stattdessen eines zu sanieren, so haben Sie seit 02.01.2019 die Möglichkeit eine Sanierungsförderung zu beantragen. Die Anforderungen und Fristen hierfür sind etwas lockerer gestaltet. Es muss vorab ein Bestands- bzw. Planungsenergieausweis hochgeladen werden, danach kann aber gleich mit der Sanierung begonnen werden. Danach wird auch ein Fertigstellungsenergieausweis benötigt. Sie können die Förderantrag das ganze Jahr über und bis maximal 12 Monate nach Sanierungsende beantragen. Den genauen Ablauf finden Sie hier.